Zertifizierung nach DIN EN 1090-1

Wir erfüllen die Anforderungen

Seit Juli 2014 verpflichtet die europäische Kommission mittels der Verordnung (EU) Nr.305/2011, auch als Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) bekannt, Hersteller von Stahl- und Aluminum-tragwerken, diese mit einer Leistungserklärung und der CE-Kennzeichen auf den Markt zu bringen. Eine Zertifizierung des Herstellers ist hierfür eine notwendige Voraussetzung und gilt zudem als Nachweis, dass das Unternehmen über die erforderlichen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über die erforderliche technische Ausrüstung verfügt. Mittels der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) wird die Einhaltung der festgelegten Produkteigenschaften dokumentiert.

Wesentliche Anforderungen

Dokumentation der Herstellungsbedingungen und der Prüfergebnisse

Umsetzung der Qualitätsnorm DIN EN ISO 3834 für das Schweißen

qualifizierte Schweißaufsicht

geprüfte Schweißer

qualifizierte Schweißanweisungen

Sichtprüfung der Schweißnähte

ggf. erforderliche ergänzende zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP)

Qualitätssicherung für HV-Verschraubungen und Korrosionsschutz

Einrichtung und Aufrechterhaltung der Werkseigenen Produktionskontrolle

Ausführungsklasse EXC3

Wir sind zertifiziert

Wir sind für die Ausführungsklasse EXC 3 nach DIN EN 1090-2 (Stahltragwerke) zertifiziert. Diese Zertifizierung umfasst die Überprüfung der betrieblichen und personellen Vorrausetzungen und der Wirksamkeit der Werkseigenen Produktionskontrolle. In regelmäßigen Abständen wird die Erfüllung der Anforderungen durch eine akkreditierte und notifizierte Stelle überwacht.

In diese Ausführungsklasse fallen statisch, quasi-statisch und ermüdungsbeanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

Dachkonstruktionen von Versammlungsstätten/Stadien

Gebäude mit mehr als 15 Geschossen

Folgende Tragwerke oder deren Bauteile

  • Geh- und Radwegbrücken mit einer Spannweite über 15 m oder einer Fläche über 75 m²
  • Straßenbrücken
  • Eisenbahnbrücken
  • ermüdungsbeanspruchte fliegende Bauten
  • ermüdungsbeanspruchte Türme und Masten, wie z.B. Antennentragwerke und Türme und Maste über 20 m Konstruktionshöhe
  • Kranbahnen
  • ermüdungsbeanspruchte zylindrische Türme, wie z.B. Tragrohre für Stahlschornsteine und zylindrische Türme über 20 m Konstruktionshöhe

Bauteile für den Stahlwasserbau, wie

  • Verschlüsse
  • Kanalbrücken
  • Schiffshebewerke

Die Ausführungsklasse EXC3 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.